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27.01.2023

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 02.02.2023 vorzeitig aufgehoben. Dies hat die Bundesregierung am 25.01.2023 beschlossen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meldet. Die Aufhebung der Verordnung erfolge damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.

Zur Begründung führt die Regierung an, angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien allerdings weiterhin coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). In allen anderen Bereichen könnten Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 25.01.2023