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Verpflegungsmehraufwand/Ausland

Führt zum Beispiel ein Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder eine Fahrtätigkeit ins Ausland, können im Vergleich zu dem normalen Verpflegungsmehraufwand höhere Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Arbeit geltend gemacht werden.

Länderauswahl Verpflegungsmehraufwand: Verpflegungsmehraufwand 2015 in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer

Land

An- und Abreisetag

Mehr als 14 und weniger als 24 Stunden

Mindestens 24 Stunden

Belgien

28,00 €

28,00 €

41,00 €

Dänemark

40,00 €

40,00 €

60,00 €

Frankreich

29,00 €

29,00 €

44,00 €

Frankreich (Paris)

39,00 €

39,00 €

58,00 €

Italien

23,00 €

23,00 €

34,00 €

Japan

34,00 €

34,00 €

51,00 €

Polen

18,00 €

18,00 €

27,00 €

Spanien

20,00 €

20,00 €

29,00 €

Vereinigte Staaten

32,00 €

32,00 €

48,00 €

Voraussetzung: Übernachtung; keine Mindestabwesenheitsdauer erforderlich

Die Höhe des absetzbaren Verpflegungsmehraufwandes in den einzelnen Ländern ändert sich zumeist jährlich. Die neuen Tabellen werden am Anfang eines Jahres durch das Bundesfinanzministerium heraus gegeben. Nach den vollständigen Tabellen kann unter www.bundesfinanzministerium.de recherchiert werden. Suchen Sie dort nach »Reisekostenvergütungen Ausland«.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 9 EStG