Mittelpunkt der Lebensinteressen
Der Lebensmittelpunkt eines Steuerpflichtigen ist an dem Ort, an den er persönlich gebunden ist. Dies ist regelmäßig dort, wo seine Familie, sein Ehepartner oder sein Lebenspartner wohnen. Der Begriff »Mittelpunkt der Lebensinteressen« ist die Anwendungsvoraussetzung für die doppelte Haushaltsführung.